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Verkaufsbedingungen (Sales Terms & Conditions)
1. Allgemeines
Diese Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten, Ausrüstungen und Ersatzteilen (nachfolgend „Geräte“ genannt) durch AquaJet Technik Swiss GmbH (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt).
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt, dass alle Arbeiten des Unternehmens ausschliesslich nach den hier beschriebenen Bedingungen durchgeführt werden.
Das Unternehmen verpflichtet sich, alle zum Zeitpunkt des Angebots gültigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften einzuhalten, soweit sie für die Herstellung der Geräte gelten.
Die Einhaltung lokaler Vorschriften im Zusammenhang mit Standort, Nutzung oder Betrieb der Geräte, oder deren Einsatz in Verbindung mit anderen Geräten, liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers.
2. Eigentum und Risiko des Verlustes
Das Eigentum und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Geräte gehen mit der Lieferung an den Käufer über, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Beträge behält das Unternehmen jedoch ein Sicherungsrecht an den gelieferten Geräten, unabhängig davon, ob diese mit Immobilien oder anderen Gegenständen verbunden sind.
Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um dieses Sicherungsrecht zu wahren und die Geräte ausreichend gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern, wobei das Unternehmen als zusätzlicher Versicherungsnehmer einzutragen ist.
3. Abtretung
Keine Partei darf diesen Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
Das Unternehmen ist jedoch berechtigt, seine Zahlungsansprüche gegen den Käufer ohne dessen Zustimmung ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
4. Lieferung und Verzögerungen
Liefertermine sind als Schätzungen zu verstehen und gelten nicht als verbindliche Fristen im Sinne von „Zeit ist von wesentlicher Bedeutung“.
Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Verzögerungen infolge höherer Gewalt, wie z. B. Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Streik, behördliche Anordnungen, Embargo, Transportschäden oder Materialmangel.
Im Falle einer Verzögerung aufgrund solcher Ursachen wird die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung verlängert.
Die Annahme der Lieferung durch den Käufer gilt als Verzicht auf jegliche Ansprüche wegen Lieferverzögerung.
5. Steuern
Die angegebenen Preise enthalten keine Steuern, Abgaben oder Gebühren (z. B. Mehrwertsteuer, Import-/Exportabgaben, Lizenz- oder Verbrauchssteuern).
Diese werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zu zahlen.
Legt der Käufer eine gültige Steuerbefreiungsbescheinigung vor, so wird diese berücksichtigt; andernfalls verpflichtet sich der Käufer, dem Unternehmen etwaige gezahlte Steuern zu erstatten.
6. Aufrechnung
Der Käufer oder verbundene Unternehmen sind nicht berechtigt, Zahlungen an das Unternehmen mit eigenen Forderungen zu verrechnen oder zurückzuhalten.
7. Exportbestimmungen
Der Käufer verpflichtet sich,
(i) die Produkte nicht direkt oder indirekt in Länder oder an Personen zu exportieren, die Sanktionen der EU, der Vereinten Nationen oder der Vereinigten Staaten unterliegen,
(ii) alle geltenden Export- und Sanktionsgesetze einzuhalten,
(iii) diese Verpflichtungen in seine eigenen Verkaufsbedingungen aufzunehmen und
(iv) AquaJet Technik Swiss GmbH von allen Schäden freizustellen, die aus einem Verstoss gegen diese Klausel entstehen.
Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Käufer gegen diese Bestimmungen verstösst oder wenn die Vertragserfüllung ein Risiko für Verstösse gegen Sanktionsauflagen darstellen würde.
Im Falle einer Kündigung verzichtet der Käufer auf jegliche Ansprüche auf Schadenersatz.
8. Konfliktmineralien
Es ist die Politik von AquaJet Technik Swiss GmbH, nur mit sozial verantwortlichen Lieferanten zusammenzuarbeiten und keine Materialien zu verwenden, die aus Konfliktgebieten (z. B. Demokratische Republik Kongo) stammen.
9. Garantie
Das Unternehmen gewährleistet, dass die gelieferten Geräte für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Versanddatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Der Käufer muss Mängel innerhalb dieser Frist schriftlich anzeigen.
Das Unternehmen wird nach eigenem Ermessen den Mangel beheben oder ein Ersatzteil liefern, sofern die Geräte ordnungsgemäss gelagert, installiert, gewartet und betrieben wurden.
Für von anderen Herstellern gelieferte Komponenten gelten ausschliesslich deren Garantiebedingungen.
Das Unternehmen haftet nicht für eigenmächtige Reparaturen, Ersatz oder Anpassungen ohne schriftliche Zustimmung.
Korrosion, Erosion oder normale Abnutzung sind ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen.
Andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantien, einschliesslich der Gewährleistung der Marktgängigkeit oder der Eignung für einen bestimmten Zweck, werden hiermit ausgeschlossen.
Die Haftung des Unternehmens ist auf die Nachbesserung oder den Austausch innerhalb der genannten Frist beschränkt.
Der Käufer darf ein als fehlerhaft erkanntes Gerät nicht weiter betreiben, ohne das Unternehmen zuvor schriftlich zu informieren; andernfalls erfolgt die Nutzung auf eigenes Risiko.
10. Anwendbares Recht und Haftungsbeschränkung
Alle Ansprüche des Käufers sind auf die in diesen Bedingungen genannten Rechtsmittel beschränkt.
Die Gesamthaftung des Unternehmens darf den Kaufpreis der betroffenen Einheit nicht überschreiten.
Das Unternehmen haftet nicht für mittelbare, zufällige, besondere oder Folgeschäden (einschliesslich entgangenen Gewinns, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung oder Nutzungsausfall), unabhängig davon, ob diese auf Vertrag, Fahrlässigkeit oder sonstige Rechtsgründe gestützt werden.
11. Vertragsschluss
Das Unternehmen ist nur durch schriftliche Bestätigung eines bevollmächtigten Vertreters an einen Vertrag gebunden.
Ein bestätigter Vertrag ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien.
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