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Handels-Compliance-Richtlinie (Trade Compliance Policy)
Einleitung
Die AquaJet Technik Swiss GmbH verpflichtet sich, bei allen internationalen Geschäftsaktivitäten die höchsten Standards der Handels- und Export-Compliance einzuhalten.
Diese Richtlinie legt die Grundsätze und Verfahren fest, die sicherstellen, dass sämtliche Geschäfte des Unternehmens im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften im Bereich des internationalen Handels, der Exportkontrolle, Sanktionen und Zollbestimmungen durchgeführt werden.
1. Exportkontrollen und Sanktionen
AquaJet Technik Swiss GmbH befolgt alle geltenden Exportkontrollgesetze und Sanktionsvorschriften, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
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EU-Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use Regulation)
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Schweizerische Güterkontrollverordnung (GKV)
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US-Export Administration Regulations (EAR)
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US-International Traffic in Arms Regulations (ITAR)
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Sanktionen des Office of Foreign Assets Control (OFAC)
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Sanktionen der Vereinten Nationen (UN) und der Europäischen Union (EU)
Verfahren:
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Screening: Alle internationalen Transaktionen müssen vor der Abwicklung gegen die relevanten Sanktions- und Exportkontrolllisten geprüft werden.
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Lizenzierung: Für kontrollierte Güter, Software oder Technologien müssen erforderliche Exportlizenzen vor dem Versand eingeholt werden.
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Dokumentation: Sämtliche Exportunterlagen, einschliesslich Genehmigungen und Prüfergebnisse, sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
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Schulung: Mitarbeiter werden regelmässig zu Exportkontrollvorschriften und internen Richtlinien geschult.
2. Import-Compliance
AquaJet Technik Swiss GmbH stellt sicher, dass alle Importvorschriften in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, eingehalten werden.
Pflichten:
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Korrekte Klassifizierung: Alle Waren werden nach dem Harmonisierten System (HS-Code) richtig eingestuft.
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Bewertung: Der Warenwert wird korrekt deklariert und alle anfallenden Zölle und Steuern werden entrichtet.
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Ursprungsland: Das Ursprungsland jeder importierten Ware wird überprüft und dokumentiert.
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Dokumentation: Handelsrechnungen, Packlisten und Frachtpapiere werden vollständig und korrekt geführt.
Verfahren:
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Zollanmeldungen: Alle Importe müssen ordnungsgemäss und vollständig deklariert werden.
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Audits: Regelmässige Überprüfungen der Importvorgänge sichern die Einhaltung der Vorschriften.
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Zollagenten: Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Zollagenten zur Sicherstellung der Compliance.
3. Internes Compliance-Programm
AquaJet Technik Swiss GmbH unterhält ein starkes internes Compliance-Programm zur Gewährleistung der Einhaltung aller Handelsvorschriften.
Bestandteile:
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Compliance-Team: Bildung eines Teams zur Überwachung aller Handels-Compliance-Aktivitäten.
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Compliance-Beauftragter: Ernennung eines Verantwortlichen als Hauptansprechpartner für alle Compliance-Themen.
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Richtliniendokumentation: Laufende Pflege aller relevanten Compliance-Dokumente und -Prozesse.
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Risikobewertung: Regelmässige Analysen, um potenzielle Compliance-Risiken zu erkennen und zu minimieren.
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Interne Audits: Durchführung regelmässiger interner Überprüfungen.
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Meldesystem: Einführung eines Systems zur Meldung und Untersuchung möglicher Verstösse.
4. Sorgfaltspflicht und Partnerprüfung
AquaJet Technik Swiss GmbH führt bei allen Geschäftspartnern – einschliesslich Kunden, Lieferanten und Vermittlern – eine angemessene Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) durch.
Verfahren:
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Screening: Alle Partner werden gegen Sanktions- und Verbotslisten geprüft.
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Risikobewertung: Das Risiko jedes Partners wird bewertet; bei Bedarf erfolgt eine vertiefte Prüfung.
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Verträge: Alle Verträge enthalten verbindliche Klauseln zur Einhaltung von Handels- und Exportgesetzen.
5. Schulung und Bewusstseinsbildung
AquaJet Technik Swiss GmbH gewährleistet, dass alle Mitarbeitenden über die relevanten Handelsvorschriften und Unternehmensrichtlinien informiert sind.
Schulungsprogramme:
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Neue Mitarbeiter: Grundlagenschulung im Rahmen der Einarbeitung.
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Fortlaufende Schulungen: Regelmässige Auffrischungstrainings für alle, die in internationale Handelsprozesse eingebunden sind.
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Spezialisierte Schulungen: Vertiefte Schulungen für Mitarbeitende in risikoreichen Bereichen oder Regionen.
6. Kommunikation und Berichterstattung
Das Unternehmen unterhält klare Kommunikationswege zur Meldung und Bearbeitung von Compliance-Fragen.
Verfahren:
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Meldesystem: Einrichtung eines vertraulichen Kanals zur Meldung möglicher Verstösse.
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Untersuchungen: Entwicklung von Verfahren zur Untersuchung und Behebung gemeldeter Fälle.
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Berichterstattung: Regelmässige Berichte über Compliance-Aktivitäten an die Geschäftsleitung.
7. Kontinuierliche Verbesserung
AquaJet Technik Swiss GmbH verpflichtet sich zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung ihres Handels-Compliance-Programms.
Massnahmen:
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Monitoring: Laufende Überwachung und Anpassung an neue gesetzliche Anforderungen.
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Feedback: Aufnahme von Rückmeldungen von Mitarbeitern und Partnern zur Verbesserung der Prozesse.
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Benchmarking: Regelmässiger Vergleich mit Branchenstandards und Best Practices.
Schlussbestimmung
Die Einhaltung dieser Handels-Compliance-Richtlinie ist für alle Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner von AquaJet Technik Swiss GmbH verbindlich.
Durch die Umsetzung dieser Richtlinie stellt das Unternehmen sicher, dass alle internationalen Handelsaktivitäten gesetzeskonform erfolgen, die Integrität des Unternehmens gewahrt bleibt und rechtliche oder finanzielle Risiken vermieden werden.
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